Extra Kosten für Gepäck bei Flügen
Nach geltendem EU-Recht sind die Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Preise als Komplettpreise, also inclusive Steuern und Gebühren, auszuweisen. Dies torpediert die Werbung manchen Billigflieger, die in der Werbung mit 1-Euro-Flügen geworben hatten, um dann mit "Steuern und Gebühren" den tatsächlichen Preis zu erhöhen.
Eine neue Masche war, nach der Flugbuchung zusätzlich Geld für aufgegebenes Fluggepäck zu verlangen. Das Oberlandesgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass dies so nicht rechtmäßig ist. Die Richter urteilten, dass der Fluggast darauf vertrauen kann, dass der Transport von Fluggepäck im üblichen Umfang mit im Flugpreis enthalten ist. Verlange die Airline für aufgegebene Gepäckstücke ein zusätzliches Entgelt, so müsse dies bereits in der Werbung angegeben werden.
Aktenzeichen des Urteils: OLG Hamburg, 3 U 30/07

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